Zielgruppe:
Betreuungsassistenten §§ 43b, 53c SGB XI
Ziele:
Entsprechend der Richtlinien nach § 53c Abs. 3 SGB XI (§4, Abs. 4) sind für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich Fortbildungen von mindestens 16 Stunden im Jahr vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird in jährlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht und den MDK gesichert.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist eine Aktualisierung des vermittelten Wissens als Betreuungskraft nach §§ 45b u. 53c SGB XI sowie eine Reflexion der beruflichen Praxis.
Inhalte:
Beschwingt zur Entspannung |
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Gesamtstundenzahl:
Jeweils 8 UE
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Beginn: Datum, Uhrzeit | 02.09.2020 09:00 |
Ende: Datum, Uhrzeit | 02.09.2020 16:00 |
Beginn der Anmeldephase | 17.12.2019 |
Stichtag, Ende der Anmeldephase | 25.08.2020 |
Ort | me:care Altenpflegeschule, Josefsgarten |