S-BT-2020-001 Fortbildung Betreuungsassistenten §§ 43b, 53c SGB XI
Zielgruppe:
Betreuungsassistenten §§ 43b, 53c SGB XI
Ziele:
Entsprechend der Richtlinien nach § 53c Abs. 3 SGB XI (§4, Abs. 4) sind für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich Fortbildungen von mindestens 16 Stunden im Jahr vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird in jährlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht und den MDK gesichert.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist eine Aktualisierung des vermittelten Wissens als Betreuungskraft nach §§ 45b u. 53c SGB XI sowie eine Reflexion der beruflichen Praxis.
Inhalte:
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„Mensch ärgere dich nicht“
- Einsatz und Bedeutung von verbaler sowie nonverbaler Kommunikation
- Gewaltprävention
Gesamtstundenzahl:
Jeweils 8 UE
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Termin Eigenschaften
Beginn: Datum, Uhrzeit | 02.12.2020 09:00 |
Ende: Datum, Uhrzeit | 02.12.2020 16:00 |
Beginn der Anmeldephase | 17.12.2019 |
Stichtag, Ende der Anmeldephase | 24.11.2020 |
Stornobedingungen |
Bitte melden Sie sich rechtzeitig ab, wenn Sie an der angemeldeten Fort- oder Weiterbildung nicht teilnehmen können.
Die folgenden Ausfallgebühren entstehen bei kurzfristiger Abmeldung (bei krankheitsbedingten Absagen muss eine AU vorgelegt werden)
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Ort | me:care Altenpflegeschule, Josefsgarten |